Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen

Instandsetzungs- und Schutzmaßnahmen an Betonbauteilen sind regelwerksgebunden und planungsbedürftig. Grundlage für alle Instandhaltungsmaßnahmen bildet die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ (TR Instandhaltung, DIBt).

Die DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ – insbesondere Teil 3 – gilt ergänzend und konkretisierend, insbesondere für die Auswahl von Instandsetzungsprinzipien, Verfahren und Systemen.

Für Ingenieur-, Verkehrs- und Wasserbauwerke sind zusätzlich die ZTV-ING bzw. die ZTV-W maßgebend. Ziel der sachkundigen Planung ist eine technisch richtige, nachhaltige und prüfbare Instandsetzung – von der Zustandsfeststellung über das Instandsetzungskonzept bis zur Ausschreibung und Qualitätssicherung.

Zertifizierung und fachliche Qualifikation

Die Planung der Instandhaltung von Betonbauteilen erfolgt durch Sachkundige Planer (SKP) mit nachgewiesener Qualifikation.
Die Qualifikation basiert auf der Ausbildungs-, Prüfungs- und Weiterbildungsordnung des Ausbildungsbeirats Sachkundiger Planer beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. (ABB-SKP).

Die Ausbildung und Prüfung erfolgten an einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß ABB-SKP, unter anderem an der Technischen Akademie Esslingen (TAE).
Die Planung erfolgt damit regelwerkskonform und auf Grundlage der einschlägigen technischen Regelwerke zur Instandhaltung von Betonbauwerken.

Leistungsbild

1. Grundlagen & Zieldefinition

  • Klärung Bauwerksnutzung, Expositionsbedingungen und Instandsetzungsziel
  • Festlegen der Untersuchungs- und Planungstiefe

2. Zustandsfeststellung und Diagnose (Ist-Zustand)

  • Auswertung vorhandener Unterlagen und Schadensbilder
  • Planung/Koordination erforderlicher Untersuchungen (z. B. Carbonatisierungstiefe, Chloridgehalt, Betondeckung)
  • Ableitung eines belastbaren Ist-Zustands als Planungsgrundlage

3. Instandsetzungskonzept / Maßnahmenplanung

  • Auswahl geeigneter Instandsetzungsprinzipien und -verfahren
  • Festlegen von Systemen und Ausführungsanforderungen (z. B. Reprofilierung, Korrosionsschutz, Oberflächenschutz)
  • Berücksichtigung von Randbedingungen wie Nutzung, Termin, Schnittstellen, Bauzustand

4. Ausschreibung & Vergabeunterlagen

  • Leistungsbeschreibungen mit eindeutigen Anforderungen und Qualitätskriterien
  • Bezug auf VOB/C (u. a. DIN 18349) sowie relevante technische Regelwerke
  • Festlegen von Nebenleistungen, Besonderheiten und Prüfumfängen

5. Fachtechnische Begleitung & Qualitätssicherung

  • Festlegen/Prüfen von Prüf- und Nachweispflichten (z. B. Haftzug, Schichtdicken, Oberflächenvorbereitung/Rautiefe)
  • Unterstützung bei Abnahmen, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Ausführung
  • Qualitätssichernde Stichproben und Plausibilitätsprüfungen im Projektverlauf

Regelwerke 

Je nach Bauwerksart und Aufgabe erfolgt die Planung unter Bezug u. a. auf:

TR Instandhaltung (DIBt)

DAfStb-Instandsetzungs-Richtlinie (Teile 1–3)

ZTV-ING / ZTV-W (Verkehrs- und Wasserbau)

VOB/C, insbesondere DIN 18349

ergänzend: DGUV-Regeln / Arbeitsschutzanforderungen im Rahmen der Ausführungsplanung und Baustellenorganisation (soweit relevant)

Gern klären wir Ihre Aufgabenstellung im persönlichen Austausch. Eine kurze Beschreibung per E-Mail und vorhandene Unterlagen genügen.

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